30.04.2025
     
    
    (Düsseldorf/vznrw) - Stets wird empfohlen, Vorräte anzulegen. Aber wie macht man das am besten? Zum Tag gegen Lebensmittelverschwendung am 2. Mai erklärt Marina Knust vom Projekt Wertvoll NRW der
    Verbraucherzentrale NRW, welche Lebensmittel in der Vorratskammer getrost auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrt werden können.
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        Salz und Zucker
        Speisesalz und Zucker sind unbegrenzt haltbar, solange sie trocken und in geschlossener Verpackung gelagert werden. Um Klumpen zu vermeiden, sollten sie vor
        Feuchtigkeit geschützt werden. Aber auch verklumptes Salz (übrigens egal ob Meer- oder Tafelsalz) oder Zucker kann man weiterhin verwenden.
     
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        Reis und Mehl
        Weißer Reis und Wildreis sind bei trockener und luftdichter Lagerung mehrere Jahre haltbar. Ausnahmen bilden einige Reissorten wie roter und schwarzer Reis
        sowie Quinoa und Amaranth, denn sie haben einen höheren natürlichen Fettgehalt und können daher schneller verderben. Mehl kann bis zu einem Jahr nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
        verwendet werden, vorausgesetzt, es wird verschlossen und trocken gelagert. Verunreinigungen oder Verklumpungen im Mehl oder Reis deuten allerdings auf Schädlingsbefall hin. Diese
        Lebensmittel sollten entsorgt werden.
     
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        Nudeln
        Teigwaren aus 100 Prozent Hartweizengrieß sind ebenfalls unter idealen Lagerbedingungen sehr lange haltbar. Eine Ausnahme sind Vollkorn- und Eierteigwaren.
        Sie sollten gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum innerhalb eines Jahres verzehrt werden.
     
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        Weißweinessig und Wasser
        Weißweinessig ist dank seines hohen Säuregehalts mehrere Jahre haltbar. Auch Wasser in Glasflaschen gilt, solange es fachgerecht kühl und dunkel gelagert
        wurde, als unbegrenzt trinkbar. Bei Wasser in Plastikflaschen sollte jedoch das Mindesthaltbarkeitsdatum beachtet werden, da Inhaltsstoffe der Verpackung ins Wasser übergehen
        können.
     
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        Honig
        Das Naturprodukt Honig ist nahezu unverderblich, vorausgesetzt es wird richtig gelagert, also kühl, trocken und dunkel. Kristallisiert der Honig, ist das kein
        Zeichen von Verderb, sondern ein natürlicher Prozess. Durch vorsichtiges Erwärmen kann der Honig wieder flüssig werden.
     
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        Konserven
        Lebensmittel in Dosen sind viele Jahre haltbar, solange sie unbeschädigt und ungeöffnet sind. Am besten lagert man sie in einer trockenen Umgebung bei bis zu
        19 Grad. Achtung aber bei Dellen oder Beulen. Durch die Beschädigung können Beschichtungsmittel aus der Dose in das Produkt übergehen. Gleiches gilt, wenn eine Konservendose einmal geöffnet
        wurde. Der Inhalt sollte dann umgefüllt werden. Eine aufgeblähte Konservendose muss entsorgt werden, denn es können sich gesundheitsschädliche Keime vermehrt haben.
     
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        Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
        Verpackte Lebensmittel sind entweder mit einem Mindesthaltbarkeits- oder einem Verbrauchsdatum gekennzeichnet. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt an, bis
        wann der Hersteller die Qualität seines Produkts garantiert. Sind alle Verpackungsteile verschlossen und wird das Lebensmittel richtig gelagert, ist es nach Überschreitung des
        Mindesthaltbarkeitsdatums häufig noch bedenkenlos zu verzehren. Am besten ist es, das Lebensmittel mit den eigenen Sinnen zu prüfen: sehen, riechen, schmecken. Das Verbrauchsdatum für frische
        Produkte dagegen sollte strikt eingehalten werden und findet sich zum Beispiel auf Hähnchenfleisch, Fisch oder schnittfertigen Tütensalaten. Es gibt den letzten Tag an, an dem das
        Lebensmittel verkauft und verzehrt werden darf.
     
    
    Weiterführende Infos und Links: