Wenn Pflege auf der Kippe steht – warum Nidda jetzt Verantwortung übernehmen muss

Diakonie Dienstleistungen Wetterau weist Angriffe der CDU und Bürgerliste zurück – Preisdeckel des Landes bringt Versorgung älterer Menschen in Gefahr

9.12.2025

 

(NIDDA/gho)  – Es geht um viel mehr als einen Zuschussantrag: In Nidda entscheidet das Stadtparlament dieser Tage darüber, ob die wohnortnahe Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen auch 2026 gesichert bleibt. Die Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH (DDLW), eine gemeinnützige Einrichtung mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitenden, warnt: Ohne Unterstützung der Stadt geraten Dutzende hochbetagte Menschen in eine Betreuungslücke – mit absehbar menschlich wie finanziell teuren Folgen.

Während die SPD einen Zuschuss von 30.000 Euro fordert, lehnen CDU und Bürgerliste dies ab – und äußerten dabei öffentlich Kritik an der Arbeit des Trägers. Die Diakonie reagiert nun mit einer ausführlichen Richtigstellung. Der Tenor: Die politischen Angriffe beruhen auf falschen Annahmen, verkennen die Lage pflegebedürftiger Menschen – und verschweigen die eigentliche Ursache der Finanzkrise.


Preisdeckel des Landes verursacht Finanzloch – Kommunen bleiben auf Verantwortung sitzen

Seit Oktober 2021 gilt in Hessen ein staatlich festgelegter Preisdeckel für die Abrechnung häuslicher Betreuungsleistungen nach § 45 SGB XI. Für die DDLW bedeutet das: Sie darf seit vier Jahren keine kostendeckenden Preise mehr verhandeln – obwohl sich Personalkosten, Mindestlohn, Energie, Ausbildung und tarifliche Verpflichtungen durch das Tariftreuegesetz erheblich verteuert haben.

Die Folge ist eine strukturelle Finanzierungslücke, von der alle nach § 45 anerkannten Betreuungsangebote betroffen sind.

Die Diakonie betont:
Das Land zwingt uns in eine Unterfinanzierung – die Kommunen lassen uns damit nicht allein.

 

CDU-Behauptung widerlegt: 75 % der Diakonie-Klienten haben höhere Pflegegrade als Pflegegrad 1

Im politischen Streit wurde von der CDU behauptet, die DDLW betreue „überwiegend Menschen mit Pflegegrad 1“, die nur gelegentliche Unterstützung bräuchten.

Die Zahlen sprechen eine völlig andere Sprache:

  • 94 Klienten aus Nidda (Stichtag 1.12.)
  • 75 % davon mit Pflegegrad 2 oder höher
  • Zwei Drittel sind über 80 Jahre alt
  • 89 % leben allein oder zu zweit – Angehörige stehen kaum zur Verfügung

Für viele dieser Menschen sind Hilfe im Haushalt, Begleitung beim Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten oder Unterstützung bei Orientierung und Demenz keine Kleinigkeiten, sondern Voraussetzung dafür, überhaupt weiter zuhause leben zu können.

Die Diakonie warnt:
Diese Lebensrealitäten kleinzureden ist ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen.


Häusliche Betreuung nach § 45 ist nicht mit ambulanten Pflegediensten vergleichbar

Ein weiterer Vorwurf aus CDU und Bürgerliste: Andere ambulante Dienste böten dieselben Leistungen an – also sei eine Förderung der Diakonie „ungleichbehandelnd“.

Die Diakonie stellt klar:

  • Angebote nach § 45 SGB XI unterliegen eigenen gesetzlichen Vorgaben, z. B. dem Einsatz überwiegend ehrenamtlicher Kräfte, speziellen Qualifikationen und niedrigschwelliger, sozialraumorientierter Ausrichtung.
  • Ambulanter Pflegedienst nach SGB V/XI ist etwas völlig anderes: medizinische Leistungen, Behandlungspflege, Pflegedokumentation – und deutlich teurer.
  • Gewerbliche Anbieter dürfen bestimmte Leistungen der Pflegeunterstützungsverordnung gar nicht erbringen, etwa Demenzgruppen.

Das Fazit des Trägers:
Der Vergleich ist fachlich falsch – und führt die Öffentlichkeit in die Irre.


Angriff auf transparente Finanzen: Diakonie weist Manipulationsvorwurf entschieden zurück

Besonders scharf reagiert die DDLW auf Aussagen, man habe negative Jahresergebnisse „beschönigt“.

Die Ehrenamtlichen machen klar:

  • Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde ordnungsgemäß von einem Steuerbüro erstellt.
  • Alle Spenden, Zuschüsse und zweckgebundenen Erträge sind prüffähig dokumentiert.
  • Die Prüfbehörde des Kreises kontrolliert die gesetzeskonforme Mittelverwendung.
  • 2023 eingesetztes Stammkapital diente – wie gesetzlich vorgesehen – der Absicherung sozialer Risiken.

Die Verantwortlichen behalten sich rechtliche Schritte vor, weil solche Behauptungen nicht nur falsch seien, sondern den Ruf der Einrichtung beschädigten.


Moralische Frage: Wer trägt Verantwortung für ältere Menschen in Nidda?

Die Diakonie wirft CDU und Bürgerliste vor, das Problem in die Zukunft zu verschieben: Man wolle „später Gespräche führen“, falls Betreuung gefährdet sei.

Doch die Einrichtung widerspricht:

  • Die Gefährdung besteht jetzt.
  • Die Menschen sind da, ihre Hilfsbedarfe sind real, und ihre Lage ist nicht verhandelbar.
  • Jede Verzögerung bedeutet Unsicherheit – für Klienten wie für die ehrenamtlichen Teams.

Und: Eine Betreuungslücke führt nachweislich zu mehr Heimeinweisungen, die für die Betroffenen belastender und für die Gesellschaft erheblich teurer sind.

Die Ehrenamtlichen appellieren an die Stadtverordneten:

Häusliche Betreuung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Wir richten uns nach christlich-diakonischen Grundwerten und arbeiten nicht gewinnorientiert. Aber wir brauchen die Unterstützung unserer Stadt, damit ältere Menschen in Nidda sicher und in Würde zuhause leben können.


Was nun auf dem Spiel steht

Mit ihrem Zuschuss von 30.000 Euro würde Nidda:

  • die Betreuung von über 90 älteren Menschen sichern,
  • die Arbeit dutzender ehrenamtlicher Betreuungskräfte stabilisieren,
  • teure stationäre Unterbringungen vermeiden,
  • Verantwortung gegenüber der eigenen alternden Bevölkerung übernehmen.

 

Ohne Zuschuss droht dagegen: 

  • ein Abbau von Angeboten,
  • eine Verschärfung der Pflegekrise vor Ort,
  • Unsicherheit für Menschen, die keine Angehörigen haben,
  • ein Schaden für das zivilgesellschaftliche Engagement.

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Download der gesamten Erklärung der DDLW
251207 DDLW gGmbH zu Presseerklärung der
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Handout_DDLW_Nidda 091225 korr.pdf
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