
18.09.2024
(Koblenz/debeka) - Der Winter ist Infektionszeit. Ein Virus, der für Neugeborene und Kleinkinder besonders gefährlich sein kann, ist der Respiratorische Synzytial-Virus, kurz RSV. Er ist die Hauptursache für schwere Atemwegserkrankungen, die in manchen Fällen sogar tödlich verlaufen. Die Debeka, Deutschlands größte private Krankenversicherung, weiß, wie Eltern ihre Kinder davor schützen können.
    Was sind
    typische Symptome einer RSV-Infektion?
    Meist ähneln die Symptome einer gewöhnlichen Erkältung: Husten, Niesen, leichtes bis hohes Fieber, Mattigkeit. Es kann aber auch zu schnellem und erschwertem Atmen kommen, manchmal begleitet von
    einem pfeifenden oder rasselnden Geräusch, bis hin zur Atemnot. Säuglinge verweigern das Trinken, manchmal färbt sich die Haut blau oder die Fontanelle sinkt ein. Oftmals verschlimmert sich der
    Zustand des Kindes rasant.
    Wie
    gefährlich ist eine RSV-Infektion für mein Kind?
    Fast jedes Kind infiziert sich in den ersten beiden Lebensjahren mit dem hochinfektiösen RSV. Bei manchen verläuft die Atemwegserkrankung mild, bei anderen führt sie zu Atemnot und macht eine
    Krankenhausbehandlung erforderlich. Denn oft sind die kleinen Atemwege (Bronchiolen) betroffen, die sich von den Bronchien abzweigen und schnell verstopfen. Das kann besonders bei Babys und
    Kleinkindern mit Vorerkrankungen zu Atemnot führen und gefährlich werden. Bei Frühgeborenen besteht unter anderem das Risiko für wiederholte Atemstillstände (Apnoen).
    Wie wird
    eine RSV-Infektion behandelt?
    Die Behandlung beschränkt sich auf die Linderung der Symptome: Eltern sollten sicherstellen, dass ihr Kind genügend trinkt. Bei Fieber, schnellem Atmen, aufgeblähten Nasenflügeln oder
    Atemgeräuschen sollten sie mit dem Kind zum Arzt. Inhalieren von feuchter Luft kann in einigen Fällen nach ärztlicher Absprache helfen. Verschlechtert sich der Allgemeinzustand rasant, kommt
    Atemnot, hohes Fieber oder gar bläuliche Haut hinzu: sofort ins Krankenhaus.
    Was
    schützt vor einer RSV-Infektion?
    Seit Juni 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) bereits für Neugeborene und Säuglinge vor bzw. in ihrer ersten RSV-Saison eine passive Immunisierung mit dem monoklonalen Antikörper
    Nirsevimab, also quasi eine passive Impfung. Mit dem Spritzen der einmaligen Dosis sollen sie sofort über die Dauer einer typischen RSV-Saison von Oktober bis März geschützt sein. Für Babys, die
    während dieser Zeit geboren werden, empfiehlt die STIKO eine Verabreichung möglichst rasch nach der Geburt, am besten noch in der Geburtseinrichtung.
    Wer
    übernimmt die Kosten für eine RSV-Prophylaxe?
    Ob die Kosten für eine passive RSV-Immunisierung übernommen werden, sollten Eltern mit ihrer Krankenversicherung klären. Zum Beispiel die Debeka zahlt die RSV-Impfung für alle
    privatversicherten Neugeborenen in ihrem ersten Lebensjahr mit einer ärztlichen Verordnung – nicht nur für Risikopatienten.
Informationen zur Debeka-Krankenversicherung finden Interessierte unter www.debeka.de/kranken und zu RSV unter www.debeka-gesundheit.de.
Autorin : DEBEKA; zusammengestellt von Gert Holle - 18.09.2024
