Camping: Freiheit auf Rädern? - Rechtliche Regelungen und Tipps zum Versicherungsschutz

Quelle: ERGO Group
Quelle: ERGO Group

27.05.2025

 

(München/ergo) - Urlaub im Camper oder Wohnmobil steht für Flexibilität und Unabhängigkeit – und macht ihn daher so beliebt. Doch beim Reisen mit dem eigenen Heim gibt es auch einige Regelungen, die die Freiheit begrenzen. Welche Einschränkungen Camper im Straßenverkehr und bei der Platzwahl kennen sollten, verrät Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, weiß außerdem, worauf beim Versicherungsschutz zu achten ist.

Campingabenteuer mit Vorschriften
An welche Vorschriften sich Camper halten müssen, ist vom Gewicht ihres Gefährts abhängig. „Wohnmobile oder -wagen sind zwar deutlich größer als Pkws, überschreiten sie aber eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht, darf jeder, der einen Führerschein der Klasse B besitzt, hinters Steuer“, informiert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Es gelten dann die üblichen Geschwindigkeitsbeschränkungen.“ Für Wohnmobile bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C nötig, aber auch ein alter Führerschein der Klasse 3 ist zulässig. Diese dürfen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h sowie außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h fahren. „Für schwerere Fahrzeuge ist auf Autobahnen und Landstraßen bei Tempo 80 Schluss“, so Brandl. Die ERGO Juristin rät Campern bei Auslandsreisen außerdem, sich vorab über die dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu informieren.

Wo Camper parken dürfen
Einparken mit Wohnmobil oder -wagen kann schnell eine Herausforderung sein. Wer sein Gefährt abstellt, muss darauf achten, dass Fahrzeuge mit einer Breite von 2,55 Metern noch mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern vorbeifahren können. Gibt es eine Parkplatzmarkierung, dürfen Wohnmobile und -wagen nicht über die Begrenzungslinien hinausragen. „Gestattet ein Verkehrszeichen das Parken auf dem Bürgersteig, gilt das ausschließlich für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zulässige Gesamtmasse und ist damit für die meisten Camper tabu“, weiß die ERGO Juristin. „Mit Wohnmobilen oder -wagen über 7,5 Tonnen ist das Parken in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt.“ Speziell für Wohnwagen gilt: Abgekoppelt dürfen sie in Wohngebieten nur bis zu zwei Wochen auf demselben Parkplatz stehen und müssen danach umparken.

Auch auf dem Campingplatz gelten Regeln
Unterwegs mit dem Camper einfach spontan in der Natur die Zelte aufzuschlagen – das würden sich viele Urlauber wünschen. „Doch sogenanntes Wildcampen ist in Deutschland verboten“, so Brandl. Zum Campieren muss demnach ein ausgewiesener Standort her. „Dort sollten sich Camper an die Platzordnung halten und beispielsweise Regelungen zur Mitnahme von Hunden und Katzen, Feuer und Nachtruhe berücksichtigen“, rät die Rechtsexpertin von ERGO. Übrigens: Sich im Camper für die Weiterfahrt am Straßenrand auszuruhen, ist nur für maximal zehn Stunden zulässig – und ohne dabei etwa Campingmöbel aufzustellen.

Für alle Fälle abgesichert
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Wohnmobile und Wohnwagenanhänger vorgeschrieben. Sie leistet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden Dritter, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen. „Schäden am eigenen Fahrzeug sind hingegen nur mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung abgedeckt“, erklärt Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. Manche Anbieter haben ihre Kfz-Policen inzwischen um spezielle Zusatzbausteine für Camper erweitert. „Grundsätzlich ist dies sinnvoll, denn damit können das Vorzelt und das bewegliche Inventar des Wohnmobils oder Wohnwagens, etwa Fernseher, Kleidung oder Reisegepäck, versichert werden“, ergänzt Schnitzler.

 

 


Autor: Verbraucherinformation der ERGO Group; zusammengestellt von Gert Holle - 27.05.2025