Sorgenfreie Rente im Ausland: So gelingt ein entspannter Ruhestand außerhalb Deutschlands

Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH Recht

Quelle: ERGO Group
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19.05.2025


(München/ergo) - Ob Italien, Spanien oder Thailand – ein Ruhestand im Ausland ist für viele Rentner ein Lebenstraum. Das angenehmere Klima, geringere Lebenshaltungskosten und ein entspannter Alltag versprechen einen sorgenfreien Lebensabend. Um das genießen zu können, ist die richtige Vorbereitung entscheidend. Was Rentner beim Auswandern in puncto Steuern, Krankenversicherung und Co. beachten müssen, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Gute Gründe für das Auswandern
2024 erhielten 237.000 Deutsche ihre Rente ins Ausland überwiesen. „Einer der Hauptgründe: Die monatlichen Fixkosten sind in Ländern wie Italien, Spanien, Portugal oder Thailand deutlich geringer und ermöglichen einen höheren Lebensstandard als in Deutschland“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Doch nicht nur Geld spielt eine Rolle, wie das beliebteste Zielland Österreich zeigt. „Viele Rentner entscheiden sich auch aufgrund einer höheren Lebensqualität, gesundheitlichen Aspekten oder dem Wunsch nach einer Veränderung im Alltag für das Auswandern“, ergänzt Brandl.

Volle Rentenzahlungen sichern
Damit es mit der Rentenzahlung im Ausland klappt, sollten Ruheständler mindestens zwei Monate im Voraus die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informieren und ihre neue Adresse und Bankverbindung melden. Ansonsten können sich die Zahlungen verzögern oder ausbleiben. „Die vollen Bezüge erhalten Rentner innerhalb der EU, in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wie Australien, Brasilien, die Philippinen oder die USA“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO. „Wenn der Rentenanspruch zum Teil auf ausländischen Beitragszeiten beruht, kann es zu Abzügen kommen. Und auch bei Ländern außerhalb von EU und EFTA und ohne Sozialversicherungsabkommen sind Kürzungen möglich.“ Außerdem verlangt die DRV einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung, die online beim Rentenservice der Deutschen Post zur Verfügung steht. Das ausgefüllte Formular müssen Rentner dann von einer zugelassenen Stelle, zum Beispiel einer Behörde oder Bank im neuen Wohnland, unterzeichnen lassen und anschließend per Post an den Rentenservice der Deutschen Post schicken. „Seit 2024 funktioniert der Nachweis auch vollständig digital“, ergänzt Brandl.

Die Steuer im Blick behalten
Auch im Ruhestand sind Rentner weiterhin steuerpflichtig. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten sie daher frühzeitig klären, ob Steuern in Deutschland oder dem neuen Zielland fällig sind. Wer dauerhaft im Ausland wohnt, ist in der Regel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet unter anderem, dass der Grundfreibetrag wegfällt Wo Steuern letztendlich zu zahlen sind, hängt davon ab, ob mit dem jeweiligen Land ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was dieses besagt. Da die Steuerregelungen kompliziert sind und Fehler schnell zu hohen Nachzahlungen führen, empfiehlt Brandl Rentnern mit Auslandsplänen, sich professionell beraten zu lassen.

Wichtige Dokumente nicht vergessen
„Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen Rentner Geburts- und Heiratsurkunde, Rentenbescheide und eventuell auch beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente für die Auswanderung“, erklärt die ERGO Juristin. Abhängig vom Land können auch Visum oder Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein. „Medizinische Nachweise über chronische Erkrankungen oder Medikamente erleichtern zudem die Versorgung vor Ort.“ Übrigens: Wer als Rentner ins EU-Ausland oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz auswandert, kann in der Regel in seiner deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Anders sieht das im Nicht-EU-Ausland aus. Hier benötigen Rentner im Regelfall eine neue Krankenversicherung.

 

 


Autorin: ERGO; zusammengestellt von Gert Holle - 19.05.2025