19.05.2025
(München/ergo) - Ob Italien, Spanien oder Thailand – ein
Ruhestand im Ausland ist für viele Rentner ein Lebenstraum. Das angenehmere Klima, geringere Lebenshaltungskosten und ein entspannter Alltag versprechen einen sorgenfreien Lebensabend. Um das
genießen zu können, ist die richtige Vorbereitung entscheidend. Was Rentner beim Auswandern in puncto Steuern, Krankenversicherung und Co. beachten müssen, erklärt Sabine Brandl, Juristin der
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Gute
Gründe für das Auswandern
2024 erhielten 237.000 Deutsche ihre Rente ins Ausland überwiesen. „Einer der Hauptgründe: Die monatlichen Fixkosten sind in Ländern wie Italien, Spanien, Portugal oder Thailand deutlich geringer
und ermöglichen einen höheren Lebensstandard als in Deutschland“, so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Doch nicht nur Geld spielt eine Rolle, wie das beliebteste
Zielland Österreich zeigt. „Viele Rentner entscheiden sich auch aufgrund einer höheren Lebensqualität, gesundheitlichen Aspekten oder dem Wunsch nach einer Veränderung im Alltag für das
Auswandern“, ergänzt Brandl.
Volle
Rentenzahlungen sichern
Damit es mit der Rentenzahlung im Ausland klappt, sollten Ruheständler mindestens zwei Monate im Voraus die Deutsche Rentenversicherung (DRV) informieren und ihre neue Adresse und Bankverbindung
melden. Ansonsten können sich die Zahlungen verzögern oder ausbleiben. „Die vollen Bezüge erhalten Rentner innerhalb der EU, in den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
sowie in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, wie Australien, Brasilien, die Philippinen oder die USA“, erläutert die Rechtsexpertin von ERGO. „Wenn der
Rentenanspruch zum Teil auf ausländischen Beitragszeiten beruht, kann es zu Abzügen kommen. Und auch bei Ländern außerhalb von EU und EFTA und ohne Sozialversicherungsabkommen sind Kürzungen
möglich.“ Außerdem verlangt die DRV einmal jährlich eine sogenannte Lebensbescheinigung, die online beim Rentenservice der Deutschen Post zur Verfügung steht. Das ausgefüllte Formular müssen
Rentner dann von einer zugelassenen Stelle, zum Beispiel einer Behörde oder Bank im neuen Wohnland, unterzeichnen lassen und anschließend per Post an den Rentenservice der Deutschen Post
schicken. „Seit 2024 funktioniert der Nachweis auch vollständig digital“, ergänzt Brandl.
Die Steuer
im Blick behalten
Auch im Ruhestand sind Rentner weiterhin steuerpflichtig. Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten sie daher frühzeitig klären, ob Steuern in Deutschland oder dem neuen Zielland fällig
sind. Wer dauerhaft im Ausland wohnt, ist in der Regel in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet unter anderem, dass der Grundfreibetrag wegfällt Wo Steuern letztendlich zu zahlen
sind, hängt davon ab, ob mit dem jeweiligen Land ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht und was dieses besagt. Da die Steuerregelungen kompliziert sind und Fehler schnell zu hohen
Nachzahlungen führen, empfiehlt Brandl Rentnern mit Auslandsplänen, sich professionell beraten zu lassen.
Wichtige
Dokumente nicht vergessen
„Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass benötigen Rentner Geburts- und Heiratsurkunde, Rentenbescheide und eventuell auch beglaubigte Übersetzungen dieser Dokumente für die
Auswanderung“, erklärt die ERGO Juristin. Abhängig vom Land können auch Visum oder Aufenthaltsgenehmigung erforderlich sein. „Medizinische Nachweise über chronische Erkrankungen oder Medikamente
erleichtern zudem die Versorgung vor Ort.“ Übrigens: Wer als Rentner ins EU-Ausland oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz auswandert, kann in der Regel in seiner deutschen
gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Anders sieht das im Nicht-EU-Ausland aus. Hier benötigen Rentner im Regelfall eine neue Krankenversicherung.
Autorin: ERGO; zusammengestellt von Gert Holle - 19.05.2025