5.09.2025
Mit einem Leitfaden sollen Betroffene sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier Hinweise erhalten, welche Möglichkeiten sie bei der Aufarbeitung und Aufklärung der an ihnen begangenen Verbrechen haben.
Von Judith Rupp
(Trier/jr) – Mit einem „Leitfaden bei Anliegen zur individuellen Aufarbeitung und Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt im
Bistum Trier“ sollen Betroffene sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier Hinweise erhalten, welche Möglichkeiten sie bei der Aufarbeitung und Aufklärung der an ihnen begangenen Verbrechen haben.
Dazu haben die Präventionsbeauftragten und die Interventionsbeauftragte des Bistums eine Broschüre erarbeitet.
Der Begriff „Aufarbeitung“ sei weder geschützt noch einheitlich definiert, heißt es in der Einleitung; Aufarbeitung könne sich aus verschiedenen Perspektiven definieren. Die Verantwortlichen im
Bistum Trier greifen damit eine Forderung auf, die von Betroffenen an das Bistum herangetragen wurde: Der Leitfaden stellt die Bandbreite der individuellen Aufarbeitung dar, mit den verschiedenen
vorhandenen Prozessen, Kriterien, Möglichkeiten und Grenzen. Ausgangspunkt soll „das Ziel der betroffenen Person sein – das, was sie mit dem Begriff ‚Aufarbeitung‘ zu erreichen sucht“.
Die zwölfseitige Broschüre nimmt zunächst eine Vergewisserung vor, wann Aufarbeitung beginnt, welche Rolle der
Betroffenenbeirat im Bistum spielt und wo die Grenzen einer individuellen Aufarbeitung liegen können. Die Verfahren und Prozesse – etwa Akteneinsicht, die spirituelle Auseinandersetzung oder das
Herstellen von Öffentlichkeit - werden kompakt im Einzelnen dargestellt. Auch begleitende externe Angebote und Kontaktadressen finden sich in dem Papier, dessen Erstellung vom Betroffenenbeirat
im Bistum begleitet wurde.
Die Broschüre ist unter Hilfe bei Gewalterfahrungen zu finden; sie liegt in gedruckter Form bei internen wie externen Beratungsstellen vor und wird noch in einfache Sprache
übersetzt.