Die Commerzbank streicht das kostenlose Girokonto, die Postbank will Kundendaten: Das können Verbraucher:innen tun
30.04.2025
(Düsseldorf/vznrw) - Wer bei der Commerzbank ein Konto hat, bekam kürzlich Post: Das Girokonto wird in Zukunft nicht mehr kostenlos sein, sondern 4,90 Euro monatlich kosten. Das trifft alle
Kund:innen, die weniger als 50.000 Euro Gesamtvermögen bei der Bank liegen haben. Auch andere Banken und Sparkassen machen es Verbraucher:innen schwer. Das neue Konto der Postbank „Postbank Giro
pur“ soll nur gebührenfrei bleiben, wenn man bereit ist, der Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken zuzustimmen. David Riechmann, Jurist und Bankenexperte bei der Verbraucherzentrale NRW,
empfiehlt, genau hinzuschauen: „Bei Girokonten gibt es große Preisunterschiede und einen Wildwuchs von Bedingungen – kein guter Service bei einem so existenziellen Vertrag.“ Die
Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf man bei der Kontoauswahl achten sollte.
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Sind Gebühren normal?
Die Kosten für Bankkonten sind eines der wichtigsten Kriterien beim Kontenvergleich. Denn sie summieren sich über die Jahre. Kostenlose und auch
kostengünstige Konten gibt es noch, aber meist sind sie an Bedingungen geknüpft, entweder an einen festen monatlichen Geldeingang oder an zusätzliche teure Verträge wie Versicherungen oder
Bausparverträge. Mehr als 60 Euro pro Jahr sollte man jedoch für ein Girokonto nicht ausgeben. Die Commerzbank läge mit 58,80 Euro jährlich darunter. Sogenannte „Rundum-Sorglos-Pakete“ können
bis zu 300 Euro im Jahr kosten. Die andere Option sind Einzelpreise für Standardleistungen wie Überweisungen oder Kontoauszüge. Das erschwert den Kostenüberblick und kann schnell teuer
werden.
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Was passiert, wenn man auf eine Preiserhöhung nicht reagiert?
Dann gelten die alten Konditionen zunächst weiter. Denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2021 müssen Banken und Sparkassen bei Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen. Die Klausel, wonach sie von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kund:innen einer Änderung
nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kund:innen unangemessen, so das Gericht. Die Commerzbank verlangt eine Zustimmung bis zum 28. April mit Gültigkeit ab 1. Mai, oder eine
Zustimmung bis zum 28. Mai mit Gültigkeit ab 1. Juni. Wer hartnäckig nicht reagiert, riskiert von der Bank vor die Tür gesetzt zu werden. Die Bank muss dann aber eine Kündigungsfrist von
mindestens zwei Monaten einräumen.
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Gibt es Sonderregelungen?
Ja, zum Beispiel, wenn Banken ein Konto etwa als „lebenslang kostenlos“ beworben haben. Solche Kund:innen müssen eine Preiserhöhung nicht akzeptieren. Einige
Kreditinstitute bieten zudem spezielle Konditionen für Studierende, Auszubildende, Rentner:innen oder Selbstständige an. Bei der Commerzbank war das Girokonto bislang ab einem monatlichen
Geldeingang von 700 Euro gebührenfrei. Die Gratiskonten für Schüler und Studierende bleiben erhalten. Unter Umständen wird die Commerzbank aber Verwahrentgelte ab 50.000 € Kontoguthaben
einführen.
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Wie findet man ein neues Konto?
Ein Kontowechsel bedeutet einigen Aufwand. Die Geldinstitute sind aber verpflichtet, Wechselwillige beim Konto-Umzug zu unterstützen. Neben der Stiftung
Warentest bietet seit Anfang dieses Jahres die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, eine neutrale und vollständige Übersicht über alle Girokonten und Basiskonten. Bei
der Suche nach dem passenden Konto helfen Filtermöglichkeiten nach Postleitzahl, Kontoführungsgebühren, Dispo- oder Guthabenzinsen. Wichtig für den Vergleich sind aber nicht nur die
Kontoführungsgebühren. Auch die Kosten für Debit- und Kreditkarten sollte man erfragen.
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Wo findet man Hilfe zu Bankangeboten?
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW versuchen viele Institute derzeit, mit komplexen Modellen und teuren Paketen mehr Geld aus dem Privatgeschäft
herauszuholen. Verbraucher:innen sollten das Preisverzeichnis sorgfältig lesen und auf Extra-Kosten achten, etwa für Kontoauszüge oder Bargeldeinzahlungen. Es ist davon abzuraten, teure
Versicherungen oder Sparpläne nur für einen Rabatt abzuschließen. Bei Fragen zu passenden Anlage- und Versicherungsprodukten können Betroffene sich in einer Beratungsstelle der
Verbraucherzentrale helfen lassen.
Weiterführende Infos und Links: