„Gemeinsame Vergangenheit – Geteilte Verantwortung“

Nordkirche diskutiert Empfehlungen zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte

Papier von hochkarätiger Arbeitsgruppe vorgestellt

2.10.2025

 

35 Jahre nach der Deutschen Einheit stellt eine Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte in den evangelischen Kirchen vor. In Schwerin diskutierten Markus Meckel und Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt mit weiteren Expert:innen.

(Schwerin/dds) - Mit über 100 Teilnehmenden haben am Mittwoch (1. Oktober 2025) Pastor i. R. und Außenminister a. D. Markus Meckel, Prof. Dr. Katharina Kunter (beide Mitglieder der Ad-hoc-Arbeitsgruppe), Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt sowie Pastor i. R. Eckart Hübener als Betroffener von SED-Unrecht auf der Veranstaltung „Gemeinsame Vergangenheit – Geteilte Verantwortung – 35 Jahre nach der Einheit: Wie die evangelische Kirche ihre DDR-Geschichte aufarbeitet“ diskutiert. Im Mittelpunkt der von Pastor i. R. Klaus-Dieter Kaiser (Mitglied der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und der AG Aufarbeitung der Nordkirche) moderierten Diskussion stand das Positionspapier „35 Jahre Deutsche Einheit – Empfehlungen zur Aufarbeitung in den evangelischen Kirchen Deutschlands“.

Erfahrungen aus der DDR-Zeit sind kein ostdeutscher Sonderfall

In ihrer Begrüßung betonte die Landesbischöfin der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Kristina Kühnbaum-Schmidt: „Das Papier, das die Ad-hoc-Arbeitsgruppe heute vorstellt, halte ich für einen Meilenstein. Es macht klar: Die Erfahrungen aus der DDR-Zeit sind kein Sonderfall einzelner ostdeutscher Landeskirchen, sondern Teil der gemeinsamen Geschichte aller evangelischen Kirchen in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass wir gemeinsam hin- und nicht wegsehen.“ Sie erinnerte an das zweijährige Biografien-Projekt des Evangelischen Kirchenkreises Mecklenburg, in dem die Lebensläufe von 148 politisch verfolgten Frauen und Männern zwischen 1945 und 1990 aufgearbeitet wurden.

Dankbar für Impuls zu gesamtdeutscher Aufarbeitung

Bischof Tilman Jeremias, Vorsitzender der AG Aufarbeitung in der Nordkirche, erklärte: „Ich bin dankbar, dass es diese Podiumsdiskussion gibt und ich bin dankbar, dass der Impuls zu einer gesamtdeutschen Aufarbeitung aus unserer Nordkirche, einer Ost und West verbindenden Kirche, kommt.“ Er erinnerte an die tiefen Brüche in den Biografien vieler Ostdeutscher und verwies auf aktuelle Umfragen, nach denen noch immer 61 Prozent der Westdeutschen und 75 Prozent der Ostdeutschen das Trennende in der Wiedervereinigung überwiegen sehen.

Meckel: „Die deutsche Einheit ist ein Glücksfall der Geschichte“

Markus Meckel kritisierte, dass die Jahre des geteilten Deutschlands in vielen Rückblicken kaum vorkämen. So werde die Zeit der Teilung in der EKD-Pressemitteilung zum 80-jährigen Jubiläum der EKD nicht erwähnt. „Die deutsche Einheit wurde zwischen zwei demokratischen deutschen Staaten ausgehandelt. Sie ist ein Glücksfall der deutscher Geschichte und die Ostdeutschen waren Subjekt in diesem Prozess“, betonte Meckel. Er erinnerte an den Prozess in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands (EKM), in dem das Gespräch mit von Unrecht Betroffenen gesucht wurde, dies Unrecht öffentlich benannt und so wichtige Heilungsprozesse vollzogen wurden. Die Kirchen seien in der DDR Schutzräume, Orte der freiheitlichen Bildung und der Opposition gewesen – zugleich aber auch verstrickt in staatliche Unterdrückungsmechanismen.

Fehlende Solidarität innerhalb der Kirche

Pastor i. R. Eckart Hübener schilderte, wie ihn sein Interesse an Demokratie und die Solidarność-Bewegung ins DDR-Gefängnis brachten – und wie kirchenleitende Personen ihm die Solidarität verweigerten. Er berichtete, wie versucht wurde, ihn ohne sein Wissen und gegen seinen Willen in die BRD „zu verkaufen“. Mit diesen Worten beschrieb Hübner die damalige Praxis der sogenannten Häftlingsfreikäufe. Neben schmerzhaften Erfahrungen mit mangelnder Unterstützung habe er jedoch auch segensreiche Solidarität einzelner Kolleg:innen erlebt. „Ich hätte mir damals eine politische Seelsorge gewünscht“, so Hübener.

Dazu beitragen, dass die Einheit von Ost und West gelebt und erfahrbar wird

Nach einer angeregten Diskussion – unter anderem über die Rolle von Ehrenamtlichen in der Aufarbeitung, den „Freikauf“ politischer Gefangener durch die Bundesregierung, weitere kirchengeschichtliche Forschung und die Aufarbeitung von Stasi-Aktivitäten in Westkirchen – zog Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt ein erstes Fazit. Sie wünsche sich, so die Landesbischöfin, dass die Evangelische Kirche Verantwortung übernehme und sehe, dass es auch innerhalb der Kirche zu Erfahrungen von Ungerechtigkeit und Schmerz gekommen sei. „Würdigen wir Lebensgeschichten als Zeugnisse von Leid, Mut und Erinnerung für unsere ganze deutsche Geschichte. Würdigen wir die Erfahrungen und Konzepte der Kirchen in der DDR als Kirchen in der Minderheit und erkunden gemeinsam neu deren Relevanz für heute“, appellierte Kristina Kühnbaum-Schmidt. Sie kündigte an, dass das Papier der Arbeitsgruppe auf der Landessynode der Nordkirche im November thematisiert werden soll. Auch der Synodengottesdienst, den Bischof Tilman Jeremias gestalte, werde die Thematik aufnehmen. „Wenn wir unsere gemeinsame Verantwortung als Kirchen in Ost und West wahrnehmen, können wir auch dazu beitragen, dass die Einheit von Ost und West in der ganzen Gesellschaft gelebt und erfahrbar wird“, so Kristina Kühnbaum-Schmidt abschließend.

 

Die Aufzeichnung der Diskussion im Schweriner Wichernsaal (Veranstaltungssaal des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V.) ist unter dem YouTube-Link https://youtube.com/live/inIO6UItfWc?feature=share abrufbar. 

Hintergrund: Das Papier „35 Jahre Deutsche Einheit - Empfehlungen zur Aufarbeitung in den evangelischen Kirchen Deutschlands“

Vor 35 Jahren gelang in der DDR – gemeinsam mit den Staaten Ostmitteleuropas – der Sieg von Freiheit und Demokratie. Die Durchsetzung demokratischer Strukturen und der Rechtstaatlichkeit begann bereits nach den ersten freien Volkskammerwahlen und der Konstituierung der letzten DDR-Regierung. Dem Willen der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger aus der DDR folgend wurde nunmehr von beiden demokratischen deutschen Staaten (gemeinsam mit den Alliierten) die deutsche Einheit verhandelt und zum 3. Oktober 1990 rechtlich verwirklicht. Heute erleben wir in Deutschland eine neue Ost-West-Debatte, die auf einer anderen Ebene als in den Jahren zuvor geführt wird. Die Demokratie wird einerseits gefeiert, andererseits kritisch hinterfragt und sogar angegriffen. Diese Auseinandersetzungen finden auch in den evangelischen Kirchen in Deutschland statt. Die gegenwärtigen öffentlichen Debatten über die Zeit der deutschen Teilung, die Geschichte der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie auch über den Prozess der Vereinigung und der anschließenden Transformation, sind von kontroversen Perspektiven geprägt.

 

Zwar wird die deutsche Geschichte bis 1945 und nach 1990 als eine gemeinsame wahrgenommen. Die Zeit der deutschen Teilung jedoch wird aus der bundesdeutschen Perspektive erzählt, die ostdeutsche Erfahrung nicht oder kaum einbezogen. Diesem Narrativ folgend gelten SBZ und DDR als eine „Sondergeschichte“, die wohl für die Mehrheit der Deutschen – und damit auch für das öffentliche Deutschlandbild – nicht zur eigenen Geschichte gehört. Wichtig ist deshalb die von zahlreichen Historiker:innen erhobene Forderung, die deutsche Geschichte nach 1945 als eine geteilte, aber ständig aufeinander bezogene und somit gemeinsame Nachkriegsgeschichte zu erzählen, die zugleich Teil europäischer und globaler Zusammenhänge und Prozesse war.

 

Zu dieser erinnerungspolitischen Spannung kommt eine zweite, mindestens ebenso schwerwiegende, hinzu. Sie beinhaltet selbst über drei Jahrzehnte später sehr unterschiedliche Perspektiven von Opfern, Mitläufer:innen und von Täter:innen der kommunistischen Diktatur. Das gilt auch innerhalb der Kirchen. Verletzungen, die betroffene Menschen durch kirchliches Handeln erfahren haben, wirken fort.

 

Eine weitere Perspektive ist ebenfalls aufzunehmen: Das kirchliche Leben in der Diktatur und die Bedeutung der Minderheitensituation hat zu sehr spezifischen Erfahrungen in der Praxis und zu eigenen theologischen Konzeptionen geführt. Beides ist wahrzunehmen und auf heutige Bedeutung hin tiefer in noch anstehenden Diskursen zu befragen und zu untersuchen. Das kann hier nur angedeutet werden.

 

Aus dem genannten Anlass und vor dem Hintergrund der am Schluss des Papiers gegebenen Erläuterungen sprechen wir die folgenden Empfehlungen aus:

 

1. Wir erbitten von der Evangelischen Kirche ein öffentliches Wort, das den notwendigen Perspektivwechsel im Blick auf die Narrative der deutschen Geschichte nach 1945 und eine Sensibilisierung im Umgang mit Betroffenen und Täter:innen in der SBZ/DDR zur Sprache bringt. Damit leisten die Kirchen auch einen Beitrag, um den gegenwärtigen Polarisierungen und Segmentierungen in der deutschen Gesellschaft entgegenzuwirken. Dieses öffentliche Wort wird gebraucht, um innerhalb und außerhalb der Kirche die folgenden Erkenntnisse zu vertiefen.

a) Die Geschichte der Kirche in der SBZ/DDR gehört zum gemeinsamen Erbe der Evangelischen Kirche in Deutschland, das gemeinsam zu verantworten ist. Die umfassende, auch kritische Wahrnehmung und die Aufarbeitung des kirchlichen Handelns in der DDR ist als gesamtkirchliche Aufgabe innerhalb der EKD wahrzunehmen. Sie ist nicht alleinige Aufgabe der östlichen Gliedkirchen

und sollte nicht als deren Sondergeschichte oder Sonderproblem behandelt werden.

b) Wir stehen dabei gemeinsam vor der Aufgabe, nicht nur die Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus zu tragen, sondern auch die Folgen der kommunistischen Diktatur aufzuarbeiten. Dazu gehört, dass der Diktaturcharakter von SBZ/DDR in seiner Bedeutung erkannt, stärker wahrgenommen und in den Fokus gestellt wird, und dass – neben der bereits geleisteten Wahrnehmung des widerständigen Handelns in den Kirchen – auch das schuldhafte Eingebundensein in diese Unterdrückungspraxis konsequent aufgearbeitet wird. Dabei ist die Perspektive der Betroffenen von staatlichem Unrecht und kirchlichem Handeln einzubeziehen. Manche von ihnen wurden nicht nur durch die SED-Politik in ihrem Leben beeinträchtigt, sondern auch durch Kirchen, wo diese sich nicht solidarisch verhielten oder sogar selbst durch eigenes Verhalten und Handeln für Unrecht verantwortlich waren.

c) Bei aller Notwendigkeit, auch das Versagen zu thematisieren und nicht zu verdrängen, bleibt festzuhalten: Die Kirchen in der DDR haben sich der Aufgabe gewidmet, in ihrer konkreten Situation des Lebens in der Diktatur christliche Kirche zu sein und dem Auftrag der Verkündigung, Bildung, Seelsorge und Diakonie gerecht zu werden. Sie verstanden sich als eine wirksame Minderheit. Dieses Erbe an Erfahrungen ist gesamtkirchlich und weit darüber hinaus öffentlich fruchtbar zu machen.

 

2. Die EKD und die einzelnen Landeskirchen sollten in Wort und Praxis in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, sowohl im Osten als auch im Westen, angesprochen und Träger eines untereinander abgestimmten Prozesses sein. Um die damit verbundenen und anstehenden Aufgaben zu koordinieren wäre es hilfreich, wenn es auf der Ebene der EKD eine geklärte, auch personelle Zuständigkeit gäbe. In künftiger kirchlicher öffentlicher Rede und Praxis sollten bereits erfolgte Initiativen verschiedener Landeskirchen berücksichtigt werden. Etliche Initiativen könnten dazu genannt werden. So etwa das Biografienprojekt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, das die Aufmerksamkeit auf die Betroffenen lenkt, und insbesondere das Bußwort der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland 2017 und die daraus gezogenen institutionellen Konsequenzen für die Aufarbeitung, sowie die Erklärung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz vom 15. September 2023 zum Gefängnisseelsorger Eckart Giebeler (1925 – 2006), der von 1959 bis 1989 als Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit systematisch das Beichtgeheimnis gebrochen und Menschen verraten hat

 

3. Betroffenen, denen durch kirchliches Handeln Unrecht geschehen ist, ist in einem geordneten Verfahren Anerkennung zu geben. Unter Betroffenen verstehen wir hier Personen, die in der DDR als hauptberufliche Mitarbeiter:innen oder ehrenamtliche kirchliche Mitarbeiter:innen tätig waren und während der Zeit der kommunistischen Diktatur aus politischen Gründen staatlich drangsaliert und auch in Kirche oder Diakonie belangt, im Stich gelassen oder als Mitarbeiter:innen gar entlassen wurden. Das können auch Menschen sein, die unter Mitwirkung von oder durch Verrat aus kirchlichen Kreisen inhaftiert, gedemütigt, traumatisiert, zur Ausreise gedrängt wurden oder die aus Gründen persönlicher Bedrängnis ausgereist sind und von ihren Kirchen – sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik – allein gelassen oder gar diszipliniert wurden. Die folgenden Aspekte empfehlen wir dabei zu berücksichtigen.

a) Die EKD und die Landeskirchen sollten sich offen zeigen für die Bedürfnisse betroffener Menschen und einen Prozess der Anerkennung und Aufarbeitung befördern. Dabei sollte die EKD das Verfahren koordinieren und unterstützen und für weitgehende Einheitlichkeit der Prozesse sorgen. Das eigentliche Anerkennungsverfahren findet zwischen Betroffenen und Landeskirchen statt und erfordert einen Antrag der Betroffenen. Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit betrifft es nur noch wenige Menschen; Eile ist geboten. Zur Beschleunigung des Prozesses kann auf die Erfahrungen aus dem Anerkennungsverfahren zu DDR-Unrecht der Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands zurückgegriffen werden.

b) Die EKD sollte eine Ombudsperson beauftragen, an die sich Betroffene aus allen Landeskirchen wenden können. Die Ombudsperson vertritt die Betroffenen gegenüber der jeweiligen Landeskirche.

c) Es wäre wünschenswert, dass die EKD eine Verfahrensordnung erlässt und entsprechende Vereinbarungen mit den Landeskirchen schließt.

d) Die Initiative braucht eine sensible, klare, innerkirchliche und gesellschaftsweite Kommunikations-und Medienarbeit, in abgestimmter Aufteilung der Verantwortung zwischen EKD und Gliedkirchen.

e) In „Ausreisefällen“, dem Wechsel von Pfarrpersonen von einer östlichen in eine westliche Landeskirche, gibt es Betroffene, die Unrecht in mehreren Landeskirchen, in Ost und West, erfahren haben.

f) Die EKD und die Landeskirchen prüfen, ob und wie in Einzelfällen eine finanzielle Anerkennung geleistet werden kann. Auf Wunsch Betroffener soll eine Anerkennung auch öffentlich erfolgen. Die Erfahrung zeigt: Bisherige Personalentscheidungen sollten zugunsten der Rechtssicherheit grundsätzlich nicht angetastet werden, es sei denn, das Missverhältnis zwischen der damaligen Entscheidung und einem allgemeinen Verständnis von Gerechtigkeit ist so groß, dass es auch mit Anerkennungsleistungen nicht heilbar ist.

 

4. Vereinzelt sind die Kirchen dem Verrat einzelner Mitarbeiter nachgegangen und haben Täter:innen zur Verantwortung gezogen. Hier braucht es erneute Bemühungen, sowohl in Bezug auf die Aufdeckung und Untersuchung solcher Fälle als auch hinsichtlich einer klaren Übernahme von Verantwortung. Die aktive Aufarbeitung von schuldhaftem Verhalten in Ost und West durch die EKD und ihre Gliedkirchen ist daher unerlässlich. Verantwortliche sind klar zu benennen. Für beide Aspekte sind institutionelle Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört eine unabhängige wissenschaftliche Erforschung der Zusammenarbeit von Menschen in der Kirche mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) auch im Westen.

 

5. Die ekklesiologischen Konzeptionen einer „Kirche in der Minderheit“ und „Kirche für andere“ waren eine institutionelle, kirchenleitende und theologische Antwort auf die antichristliche Religionspolitik der SED. Die Kirchengemeinden in der DDR nahmen diese Konzeptionen in sehr unterschiedlicher Weise auf. Es lohnt sich, diese zum Teil intensiv erforschten und wissenschaftlich diskutierten Ansätze sowie die damit gemachten Erfahrungen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern aktiv in die Diskussion um die gegenwärtigen Veränderungsprozesse in den Kirchen einzubringen und ihre Relevanz für die Gegenwart zu befragen und zu erörtern. Dazu gehören ohne Anspruch auf Vollständigkeit z.B.:

a) Mit dem in den 1970er Jahren entwickelten Konzept der "Kirche für andere" wurden die kirchlichen Grenzen durchlässig für andere gesellschaftliche Gruppen, Mentalitäten und Formate. Weiter zu würdigen ist als ein Beispiel für etliche Bereiche die „offene Jugendarbeit“ im repressiven Kontext.

b) Die in den Kirchen in der DDR spezifisch entwickelte und bis heute in den östlichen Gliedkirchen praktizierte Gemeindepädagogik, der diakonisch-gemeindepädagogische Dienst mit dem entsprechenden Profil, ist im Kontext der Entwicklungen auch in den westdeutschen Kirchen mit den evangelischen Fachhochschulen und deren sozialpädagogisch-diakonischem Ausbildungsprofil auf die gegenwärtige Bedeutung hin für die Kirchen- und Gemeindeentwicklung auf Basis bisheriger Forschung weiter zu erörtern.

c) Das Verständnis der Gemeinschaft der Dienste und Ämter als Gemeinschaft im Verkündigungsdienst sollte im Kontext der gegenwärtigen Herausforderungen weiterentwickelt werden.

 

6. In der Ausbildung, Forschung und kirchlichen Praxis empfehlen wir den evangelischen Kirchen in Bereichen, wo sie jeweils Verantwortung tragen, Folgendes:

a) In der Fortbildung sowie in der zweiten Ausbildungsphase für den Pfarrberuf und im Bereich der Bildung für den diakonisch gemeindepädagogischen Dienst sollten gemeinsame Ost-West-Formate verstärkt entwickelt werden. Dazu gehören die noch heute relevanten Themen der kirchlichen Praxis in der Zeit der DDR, die Aufarbeitung und die geteilte und gemeinsame Geschichte.

b) In Gesprächen mit dem Evangelisch-Theologischen Fakultätentag sollte seitens der EKD und der gliedkirchlichen Ausbildungskommission geprüft werden, wie diese Themenfelder im Theologiestudium (in der Kirchengeschichte und auch in anderen Fächern wie der Praktischen Theologie) gelehrt und weiterhin erforscht werden können. Es ist zu überlegen, wie entsprechende Forschungsansätze an den Hochschulen (inner- und außerhalb der Theologie) seitens der evangelischen Kirchen unterstützt werden können. Hierzu gehören auch das Initiieren und vor allem weitergehende finanzielle Unterstützen von teils bereits existierenden und teils neu aufzusetzenden exemplarischen Forschungsvorhaben, z.B. Dissertationen (plus Stipendien).

c) Die Arbeit der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte (EvAKiZ) ist dabei unverzichtbar und auf die institutionelle Unterstützung der EKD und ihrer Gliedkirchen angewiesen. Neben den bereits geleisteten und fortzuführenden Studien zur NS-Zeit und zur kommunistischen Diktatur in der DDR braucht es auch Verantwortungsübernahme für die Fortführung der Erforschung der kirchlichen Rolle in der Transformationsphase der 1990er Jahre. Eine öffentliche, kritische Aufarbeitung der bisher geleisteten Aufarbeitung seit den 1990er Jahren ist nötig.

d) Die wichtigen, vielfältigen Forschungsprojekte zur DDR-Kirchengeschichte an Hochschulen bzw. Instituten wie z.B. der Forschungsstelle zur Erkundung und Untersuchung der Kirchlichen Praxis in der DDR an der Leipziger Universität sowie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - ähnliche Projekte an den Universitäten in Halle, Jena und Siegen sind hier besonders zu nennen und deren Arbeitserträge für

die öffentliche Diskussion fruchtbar zu machen.

Die evangelischen Kirchen sollten sich dafür einsetzen, dass diese Forschungen zur DDR-Kirchengeschichte insbesondere zu allen relevanten kirchlichen Handlungsfeldern weitergeführt werden: Das heißt vor allem, deren interdisziplinäre Ansätze mit den gegenwärtigen Fragestellungen in einer gänzlich veränderten gesellschaftlichen Situation, in kritischer Reflexion zu verbinden. Nicht zu vernachlässigen sind dabei auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur kirchlichen Rolle in den Veränderungsphasen der 1990er Jahre.

 

Zur Erläuterung der Empfehlungen

Die folgenden vier Kontextualisierungen konzentrieren sich auf die Fragestellungen der Empfehlungen. Dabei können sie nur skizzenhaft und ohne jeden Anspruch auf historische Vollständigkeit sein. Mit den damit vorgenommenen thematischen Schwerpunktsetzungen wollen sie auf nötige Schritte der Verantwortungsübernahme und der Bedingung der Möglichkeit von Heilung auf dem Weg der

Aufarbeitung in der EKD und ihren Gliedkirchen hinweisen.

 

1. Die evangelischen Kirchen und die deutsche Teilung

Nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten die evangelischen Kirchen aller Besatzungszonen die EKD, die auch nach der Gründung der beiden deutschen Staaten 1949 zunächst als einheitliche Organisation bestehen blieb. Erst 1969 entschieden sich die ostdeutschen Landeskirchen, ihre Mitgliedschaft in der EKD ruhen zu lassen, und etablierten mit dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK) eine neue institutionelle Struktur. Trotz dieser Trennung bekannte sich der BEK weiterhin zu einer besonderen Gemeinschaft mit der EKD. Es bestanden zahlreiche gesamtdeutsche Verbindungen, die Evangelische Kirche der Union (EKU) behielt sogar ihre einheitliche Institution bei. Durch kontinuierlichen theologischen Austausch sowie institutionelle, gemeindliche und persönliche Partnerschaften blieb der geistliche und geistige Zusammenhalt zwischen den Landeskirchen in Ost und West im Wesentlichen erhalten.

 

Die westdeutschen Landeskirchen unterstützten die Kirchen in der DDR auch finanziell maßgeblich und sicherten so nicht nur in einem hohen Maße das kirchliche Leben, die kirchlichen Ausbildungsstätten und die diakonische Arbeit, sondern stärkten auch die Unabhängigkeit der Kirchen vom DDR-Staat – was einen wesentlichen Unterschied zu den Kirchen in den anderen sozialistischen Ländern ausmachte.

 

Die Kirchen in Deutschland sahen sich während der Teilung doppelt herausgefordert: Ihr gesellschaftlicher Status war eng an das jeweilige politische System gebunden – im Westen als eine öffentlich-rechtlich anerkannte Institution in einem demokratischen Rechtsstaat, im Osten als eine unter staatlichem Druck stehende Organisation in einem totalitären und kommunistischen Regime, das die Kirche ideologisch bekämpfte. In beiden deutschen Staaten mussten die evangelischen Kirchen ihr christliches Zeugnis und ihre gesellschaftliche Position also kontextuell bestimmen, wobei u.a. ihr Handeln und Verhalten im NS-Staat, die Aufarbeitung dieser Zeit und die Anerkennung von Schuld eine gesamtdeutsche Aufgabe der Kirchen blieb.

 

2. Die evangelischen Kirchen in der SBZ / DDR

Die innerkirchlichen und im Raum der Kirche geführten gesellschaftlichen Debatten in der DDR waren intensiv und häufig kontrovers. Dass sie in einer in der Diktatur existierenden Kirche – von theologischen Ausbildungsstätten, den Synoden bis hin zu den Gemeinden – überhaupt stattfinden

konnten, machte Kirchen zu Räumen gelebter Freiheit in der Diktatur. Dadurch hatten sie trotz schrumpfender Mitgliederzahlen als „qualifizierte Minderheit“ gesellschaftliche Bedeutung. Bei allem Versagen, das zu thematisieren und nicht zu verdrängen ist, bleibt festzuhalten: Die Kirchen in der DDR haben sich entschieden der Aufgabe gewidmet, im Alltag der DDR, christliche Kirche zu sein und zu bleiben und dem Auftrag der öffentlichen Verkündigung gerecht zu werden. Dies war möglich dank vieler engagierter Gemeindeglieder, die bereit waren, dafür auch Einschränkungen und Repressionen in Kauf zu nehmen. Mit Klarheit und Empathie gegenüber konkreten Problemen der Gesellschaft engagierten sich die Kirchen in Bereichen wie Wehrdienstverweigerung, Initiativen für einen Sozialen Friedensdienst (SoFD), offener Jugendarbeit und oppositionellen Netzwerken. Die Kirchen waren Orte einer von der Ideologie des SED-Staates unabhängigen Bildung (von evangelischen Kindergärten, Christenlehre und Konfirmandenunterricht über kirchliche Ausbildungsstätten und Hochschulen, Studierendengemeinden und Akademien). Die im Prozess der Ökumenischen Versammlung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung 1988/89 gewonnenen Erkenntnisse entwickelten eine öffentliche Wirksamkeit, aus der eine zentrale politische Rolle von Christ:innen und den Kirchen in der Friedlichen Revolution 1989/90 erwuchs. Relevant war dabei ein Menschenbild, das von der Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen bestimmt war und dem herrschenden marxistisch-leninistischen Menschenbild der SED widersprach. Dies war in allen Feldern kirchlicher Arbeit und weit über die Kirche hinaus, insbesondere im Bereich der Kultur (Konzerte und Lesungen) sowie im Sozialen (diakonische Einrichtungen) erfahrbar. So hatte die Kirche trotz der Entkirchlichung bei vielen Menschen einen Vertrauensvorschuss und eine große Glaubwürdigkeit.

 

Da die Kirchen in der DDR die einzigen weitgehend unabhängigen Institutionen waren, auf welche die SED kaum unmittelbar Einfluss nehmen konnte, versuchte die SED über die Jahrzehnte hinweg, diesen durch die Staatssicherheit zu erreichen. Wie erfolgreich das war, ist bereits in Ansätzen und Fallstudien wissenschaftlich untersucht worden, z.B. in der Erforschung der Tätigkeit des Gefängnisseelsorgers Eckart Giebeler oder des Magdeburger Konsistorialpräsidenten und – zuvor - Offiziers der Staatssicherheit im besonderen Einsatz (OibE) Dr. Detlef Hammer. Forschungsarbeit auf diesem Feld ist systematisch fortzusetzen. Dazu gehört auch eine weiterführende, wissenschaftlich breite und unabhängige, den Westen einbeziehende, Untersuchung.

 

3. Die evangelische Kirche und die von Unrecht Betroffenen

Anerkennung von Unrecht macht Aufarbeitung nötig. Deshalb soll parallel zum Anerkennungsverfahren gegenüber den Betroffenen der Aufarbeitungsprozess gefördert werden. Dazu gehört nicht nur die Aufarbeitung des Scheiterns, sondern auch des Gelingens kirchlichen Handelns. Die Kirchen waren während der SED-Diktatur weitaus stärker Schutz- als Repressionsraum. Aufarbeitung soll dabei auf allen Ebenen und in unterschiedlicher Weise gefördert werden. Dazu gehören die wissenschaftliche Forschung zur Kirchenleitungsebene genauso wie das lokalhistorische Projekt einer Kirchengemeinde, die Biografiegeschichte wie die Strukturanalyse. Der Umgang mit ausgereisten Pfarrpersonen in den westlichen Landeskirchen gehört bisher noch zu den unerforschten Gebieten der kirchlichen Zeitgeschichte. Für die Forschung sollen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Solche Recherchen und Forschungen sind auch erforderlich, um die Ombudsperson mit dem nötigen Hintergrundwissen auszustatten und deren Arbeit zu begleiten.

 

Die EKD mit ihren Gliedkirchen sollte – in der Wahrnehmung der sehr unterschiedlichen Umgangsweisen mit der Repression und mit einzelnen Personen in den verschiedenen östlichen Landeskirchen – Verantwortung übernehmen für schuldhaftes Handeln gegenüber Menschen, die kritisch zur SED-Diktatur in der DDR eingestellt waren und die in Situationen persönlicher Bedrängnis von ihren Kirchen allein gelassen oder gar diszipliniert wurden.

 Verantwortliches Handeln heute braucht zunächst die Aufarbeitung eigener Verstrickungen mit der SED-Diktatur. Dies erfordert ein selbstkritisches Betrachten eigenen Handelns sowie eigener Versäumnisse im Kontext der damaligen Zeit. Dazu gehört das konkrete Benennen sowohl des Unrechts als auch der Schuldigen. Darüber hinaus ist die Identifizierung von unterstützenden Strukturen und Handlungsmustern innerhalb der Kirche wichtig. Dafür ist ein geordnetes Verfahren notwendig, dessen Abschluss für alle Beteiligten verbindlich ist. Dies geschieht in dem Wissen, dass Vergebung und Versöhnung nicht erzwungen werden können.

 

4. Die Evangelische Kirche im Prozess der deutschen Vereinigung

Auch nach 35 Jahren sind in Staat und Gesellschaft die Diskurse über die deutsche Einheit noch stark und teils wieder neu von sehr unterschiedlichen, sich zum Teil widersprechenden, Erzählungen und Wahrnehmungen geprägt. Die Kirchen sind Teil dieses vielseitigen Diskussionsprozesses. Mit der Wiedereingliederung der östlichen Landeskirchen in die EKD gilt für eine große Mehrheit die Zeit der Teilung mit ihren schmerzlichen Erfahrungen als geheilt. Die unbeabsichtigte Konsequenz dieserHaltung ist, dass die Geschichte des BEK ausgeblendet wird. Es wird eine nahtlose Kontinuität der Geschichte der EKD vor der deutschen Vereinigung (nur die westlichen Gliedkirchen betreffend) und nach der Vereinigung (nun alle Gliedkirchen betreffend) suggeriert. Die leitende Perspektive ist damit faktisch die der westdeutschen Kirchen. Die Erfahrungen der östlichen Kirchen in der Diktatur und einer unter Druck stehenden Minderheit scheinen im Zuge dessen weitgehend irrelevant, überholt und keiner Rede mehr wert zu sein.

Damit droht ein Schatz verloren zu gehen, der für die Gesamtkirche von großer Bedeutung ist. Die Kirchen haben allen Grund, ihre Verdienste um die Bewahrung der Gemeinsamkeit von Ost und West in den Jahrzehnten der Teilung hervorzuheben, wie zum Beispiel in der damaligen Evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg. Sie waren eine wesentliche Manifestation der Zusammengehörigkeit und Einheit in Deutschland - anders als im staatlichen Bereich, in dem die Trennung und zunehmende Spaltung durch die unterschiedlichen ideologischen und politischen Ausrichtungen im Kalten Krieg bestimmend waren. Demgegenüber versuchten die Kirchen, unter den Bedingungen von Diktatur, zunehmender Teilung und weitgehender Trennung bei bewusst aufrechterhaltener Zusammengehörigkeit dem gemeinsamen christlichen Auftrag weiterhin institutionell Gestalt zu geben, die größtmögliche Einheit zu wahren und dem geistlichen und öffentlichen Vollzug dieser Gemeinschaft sichtbar Ausdruck zu verleihen. Dieses besondere Merkmal der Kirchen (als Erbin der gemeinsamen Geschichte) wurde nach 1991 kaum wahrgenommen und wenig sichtbar und fruchtbar gemacht. Häufig herrschte hier das sonst ebenfalls in der Gesellschaft übliche, von Dominanz und wenig Verständnis geprägte West-Ost-Gefälle. Dazu trug auch der Vorwurf der Kooperation mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) bei. Wurden die evangelischen Kirchen in der DDR anfangs wegen ihrer sichtbaren Rolle in der Friedlichen Revolution 1989 öffentlich gewürdigt und anerkannt, so wurde ab 1992 häufig der Eindruck einer vom MfS unterwanderten protestantischen Kirche in der DDR vermittelt. Statt sich diesen Fragen mit Selbstbewusstsein und gleichzeitig mit der Bereitschaft zur kritischen Aufarbeitung zu stellen, waren im Osten leider auch Abwehrreaktionen die Folge. Im Westen dagegen fehlte – wie in Staat und Gesellschaft allgemein – von Beginn an die Bereitschaft, sich mit den Aktivitäten des MfS auch in den westlichen Gliedkirchen auseinanderzusetzen.

 

Mitwirkung an der ad-hoc-Arbeitsgruppe und am Text

• Dr. Christina-Maria Bammel, Pröpstin der EKBO (Vorsitz)

• Johannes Beleites, Beauftragter des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-

Diktatur / Ehem. Vorsitzender des Anerkennungsausschusses DDR-Unrecht der EKM.

• Prof. Dr. Alexander Deeg, Forschungsstelle "Kirchliche Praxis in der DDR", Universität Leipzig

• Anne Drescher, Ehemalige Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur

• Ilse Junkermann, Pfarrerin i. R. und Landesbischöfin a. D. der EKM, Leiterin der

Forschungsstelle "Kirchliche Praxis in der DDR“, Leipzig

• Pastor i.R. Klaus-Dieter Kaiser, Nordkirche

• Susanne Kschenka, Stellv. Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur

• Prof. Dr. Katharina Kunter, Universität Helsinki, Theologische Fakultät, Kirchengeschichte

• Pastor. i.R. Markus Meckel, Außenminister und MdB a.D.

• Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur

• Pastor und Propst a.D. Dirk Sauermann, Nordkirche

• Prof. Dr. Henning Schluß, Universität Wien; Institut für Bildungswissenschaft

• PD Dr. Anke Silomon, Sächsische Akademie der Wissenschaften/ Forschungsstelle „Kirchliche Praxis in der DDR“, Leipzig

• Pfr. i.R. Curt Stauss, EKMD, ehem. Beauftragter des Rates der EKD für Seelsorge und Beratung von Opfern der SED-Kirchenpolitik

 

• Dr. Marie Anne Subklew-Jeutner, Universität Hamburg, Arbeitsstelle Theologie der Friedenskirchen