27.09.2023
SOS-Kinderdorf fordert gemeinsam mit
anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen. Der heute ins Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf verdient den
Namen Kindergrundsicherung nicht - er schließt Kinder, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten, aus der Kindergrundsicherung aus. Dies widerspricht klar der
UN-Kinderrechtskonvention.
Dazu kommentiert Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf
e.V.:
„Der geplante
Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz von der Kindergrundsicherung stellt eine grobe Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention dar. Denn Kinder, die nach Deutschland geflohen sind,
haben dieselben Rechte wie Kinder, die in Deutschland geboren wurden. Den heute vorgelegten Gesetzentwurf für eine Kindergrundsicherung halten wir für unzureichend; er ist lediglich eine
Umbenennung alter Leistungen. Vom lange angekündigten Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Kinderarmut, auf den 2,8 Mio. armutsbedrohte Kinder seit Jahren warten, kann keine Rede sein. Im
Gegenteil: Der Gesetzentwurf nimmt die Situation von Kindern in Armut nicht in den Blick, sondern diskriminiert geflüchtete Kinder und meint, entgegen der Fakten andere Ziele, wie Erwerbsanreize
für Alleinerziehende, priorisieren zu müssen. Dass eine Koalition, die mit dem Versprechen angetreten ist, Kinderrechte zu fördern und Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, einen solchen
Gesetzentwurf vorlegt, ist enttäuschend.“